Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
16. Aufl. 2023
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§ 5 Gewinn der rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden
EStR: Rz 426 bis Rz 431
Literatur 2022: s bei § 4.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
1. | Gewinnermittlungsart | |||
2. | Unternehmer iSd UGB | |||
3. | Personengesellschaften | |||
II. | Gewinn der rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden | |||
1. | Anwendung | |||
2. | Rechnungslegungspflicht nach UGB | |||
a) | KapGes | |||
b) | PersGes | |||
c) | Andere Unternehmer | |||
3. | Steuerl Besonderheiten bei PersGes | |||
4. | Andere Rechnungslegungspflichten | |||
5. | Option zum Verbleib in der Gewinnermittlung gem § 5 | |||
a) | Ausnahme von der Option | |||
b) | Antrag | |||
c) | Notwendigkeit eines neuerl Antrags |
I. Allgemeines
1
1. Gewinnermittlungsart. § 5 regelt die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich von Unternehmern, die Einkünfte aus GewBetr beziehen und zur Rechnungslegung nach dem UGB verpflichtet sind. Es sind die unternehmensrechtl GoB maßgebend (s § 4 Rz 191 ff), soweit das EStG keine abweichenden Regelungen vorsieht (s § 4 Rz 205). Zu den Schnittstellen der Rechnungslegung gem UGB iZm mit nicht gewerbl Einkünften sowie Abgrenzungen der verschiedenen Gewinnermittlungsarten s § 4 Rz 16 ff (s Kurzübersicht in EStR 430 m).
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Von der Rechnungslegung gem UGB bzw nach dem StRecht sind internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)...