zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 216 Vorlage von Unterlagen auf Datenträgern

Robert Fucik

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einleitung
1, 2
II.
Tatbestand
3, 4
III.
Rechtsfolge
57

I. Einleitung

1

§ 216 sieht für Fälle, in denen unternehmensbezogene Unterlagen ausschließlich auf Datenträgern festgehalten sind, anlässlich der Einsichtsgewährung spezifische Pflichten vor. Die Ermächtigung zur derartigen Aufbewahrung ergibt sich nun aus § 190 Abs 5 (idF HaRÄG, davor § 189 Abs 3). Das Zitat wurde allerdings erst mit dem RÄG 2014 entspr angepasst. Bei Einsatz der EDV (oder Mikroverfilmung) lässt sich die traditionelle Einsicht nicht vornehmen; die Bestimmung des § 216 bezweckt die Erhaltung der traditionellen Beweisfunktion der unternehmerischen Rechnungslegung.

2

Vorläufer sind § 47 Abs 2 HGB (BGBl 1973/577 vor dem RLG) und § 216 HGB (vor dem HaRÄG); entspr Regelungen in D bietet § 261 dHGB. Vergleichbare Vorschriften im Steuerrecht sind in den § 131 f BAO enthalten.

II. Tatbestand

3

§ 216 ist anzuwenden, soweit den Untnr eine Pflicht zur Einsichtsgewährung trifft, also über die Fälle der § 213 ff hinaus für alle im Zivilrecht oder Zivilverfahrensrecht begründeten Fälle, nicht aber im Verfahren nach der StPO oder dem FinStrG.

4

Die Bestimmung umfasst al...

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.