UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 191 Inventar
Literatur
Grünwald, Die Auswirkungen des RLG auf die Kontrollrechte des Kommanditisten und des stillen Gesellschafters, RdW 1992, 103; Tumpel, Die sachliche Zuordnung zum Bilanzvermögen, RWZ 1992, 11; Bertl/Fraberger, Unternehmensvermögen, RWZ 1995, 191; Bertl/Fraberger, Wirtschaftliches Eigentum/Wirtschaftliche Verfügungsmacht, RWZ 1996, 82; Gierlinger, Grundsätze ordnungsmäßiger Stichprobeninventur, RWZ 1997, 186; Urianek, Gesetzliche Möglichkeiten bei Inventur und Inventar, SWK 1997, W 45; Fraberger, Grenzen handels- und steuerrechtlicher Buchführungspflichten im Konkurs, ZIK 2002, 38; Bertl/Hirschler, Bilanzierung von gemischt genutzten Vermögensgegenständen, RWZ 2007, 165.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Begriff und Zweck | ||
A. | Definition | ||
B. | Zweck und Regelungsgegenstand | ||
C. | Verweis auf steuerliche Bestimmungen | ||
D. | Verweis auf IAS/IFRS | ||
II. | Inhalt und Umfang des Inventars |
I. Begriff und Zweck
A. Definition
1
Unter einem Inventar versteht man das auf Basis einer Inventur erstellte Verzeichnis jener Vermögensgegenstände und Schulden, die einem Unt zu einem bestimmten ZeitPkt zugeordnet/gewidmet sind. Das Verzeichnis stellt eine Zsfg der Bestände an Vermögen und Schulden nach A...