UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 185 Andere Auflösungsgründe
Literatur
Kastner, Gesellschafterwechsel und ähnliche Änderungen bei der stillen Gesellschaft, JBl 1964, 113; Bollenberger, Konkurs einer Bank: Müssen Kreditkunden vorzeitig zurückzahlen? RdW 1995, 252; Stern, Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und Stille Beteiligung, ÖJZ 1997, 87; Trenker, Vermögensstruktur einer Bau-ARGE und ihre insolvenzrechtlichen Probleme, ZRB 2014, 111. – S weiters die Nw bei § 184.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | |
II. | Zeitablauf | |
III. | Einvernehmliche Auflösung | |
IV. | Zweckerreichung (Abs 1) | |
V. | Tod des Unternehmers (Abs 2 S 1) | |
VI. | Konkurs (Abs 2 S 1) | |
VII. | Fürsorgepflicht (Abs 2 S 2) |
I. Einführung
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Die Bestimmung regelt in Ergänzung zur Kündigung in § 184 (§ 184 Rz 2 ff) mit der Zweckerreichung, dem Tod des Inhabers und Konkurs eines Gfters weitere Beendigungsgründe der stGes. Implizit wird auch Zeitablauf (Abs 1), nicht dagegen einvernehmliche Beendigung und Konfusion genannt. Selbstverständlich kann auch GesVertrag weitere Gründe vorsehen, wobei interpretationsbedürftig sein kann, ob Beendigung oder (ao) KündigungsR beabsichtigt ist. Mit der Auflösung ist die stGes vollbeendigt (ausf zur Auseinandersetzung § 186 Rz 1 ff)...