UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 184 Kündigung der Gesellschaft; Tod des stillen Gesellschafters
Literatur
Klöpper, Kündigung und Abfindung stiller Gesellschafter (1998); Lindinger, Über die Zulässigkeit und Beendbarkeit bestimmter Genussrechte, JBl 2003, 724; Oberndorfer, Zum Ausschluss der (außer-)ordentlichen Kündigung von Genussrechten, ÖBA 2006, 813; G. Nowotny, Möglichkeiten der Ausgestaltung von Partizipationskapital, FS Laurer (2009) 277; Anzinger/Clement, Zur vertraglichen Ausgestaltung der Kündbarkeit von Genussrechten, GeS 2011, 321; Karollus, Anwendbarkeit des § 174 AktG auch auf gewinnabhängige Titel, GesRZ 2009, 209; s auch die Nw bei Leupold § 131 ff und § 185.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
1
Die Bestimmung regelt Kündigungsmöglichkeiten (Abs 1) und normiert Fortbestand der stGes bei Tod des Stillen (Abs 2). Sonstige Beendigungsgründe sind in § 185 genannt oder ergeben sich aus allg Grundsätzen (dazu unten § 185 Rz 2 ff).
II. Kündigung
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Das Gesetz kennt ordentl, ao und Gläubigerkündigung. Kündigung ist grds formfreie, einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Ordentliche Kündigung ist bei unbefristeter bzw auf Lebenszeit ein...