zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 130 Haftung des eintretenden Gesellschafters

Georg Eckert

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Eintritt
1
II.
Verbindlichkeiten
2

I. Eintritt

1

Ob die Aufnahme des neuen Gfters dadurch geschieht, dass ein neuer GA geschaffen oder ein bestehender Anteil im Wege der Einzel- oder GesamtRNachfolge übertragen wird, ist gleich. Auch auf den erbrechtlichen Erwerb ist § 130 anzuwenden, dies jedoch nach Maßgabe von § 139 (s dort). § 130 gilt auch, wenn eine KapGes gem § 5 UmwG in eine OG umgewandelt wird, was bedeutet, dass der Gfter auch für sämtliche Verbindlichkeiten der umgewandelten KapGes haftet. Auf die Umwandlung eines Kommanditanteils in die Stellung eines persönlich haftenden Gfters ist § 130 analog anzuwenden. Die Haftung des Scheingesellschafters setzt Vertrauensdisposition des Gl voraus und erstreckt sich daher idR nicht auch auf Verbindlichkeiten, die vor Setzung des RScheins entstanden sind.

II. Verbindlichkeiten

2

Die Haftung besteht für alle Verbindlichkeiten iSv § 128, s dort Rz 4 f.

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.