UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 3 Unternehmer kraft Eintragung
Literatur
G. Frotz, Verkehrsschutz im Vertretungsrecht (1972); Weilinger, Zum Anwendungsbereich des geplanten Unternehmensgesetzbuches (UGB-E), in FS Welser (2004) 1135; Rauter, Unternehmer statt Kaufmann, JAP 2005/2006, 101; Dehn, Der Unternehmer nach den § 1 ff UGB, ÖJZ 2006, 44; Karner, Erwerb vom (Schein-)Unternehmer nach § 367 Satz 1 Fall 2 ABGB, RdW 2008, 16.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Tatbestand | ||
A. | Unberechtigte Firmenbucheintragung | ||
B. | Firmenverwendung | ||
C. | Gutgläubigkeit? | ||
III. | Rechtsfolge | ||
IV. | Ergänzende Regelungen |
I. Einführung
1
§ 3 bezweckt Verkehrsschutz durch „Rechtsklarheit“ und soll Unsicherheit über die Erfüllung des UntnrTatbestands vermeiden, insb wenn durch Firmenverwendung der (unzutr) „Eindruck einer unternehmerischen Tätigkeit“ erweckt wird. § 3 ist zwar nachrangig ggü § 1 (unten Rz 3), für Verkehr aber insofern vorrangig, als er Prüfung der UntnrEigenschaft bei erfassten eingetragenen RTrägern (unten Rz 3) erübrigt. Daher und zur Erhöhung der RSicherheit (iSd der Vorhersehbarkeit der RLage, insb Streitvermeidung und Voraussehbarkeit von Prozessergebnissen) verzichtet das Gesetz auf Voraussetzungen einer RScheinhaftung (absoluter Verkehrsschutz; s auch...