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Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 384 Pflichten des Kommissionärs

Manfred Büchele

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Ausführungs- und Interessenwahrungspflicht
16
II.
Weisungsrecht des Kommittenten
7, 8
III.
Benachrichtigungs- und Rechenschaftspflicht
913
IV.
Selbsthaftung des Kommissionärs
1416
V.
Herausgabepflicht
1719

I. Ausführungs- und Interessenwahrungspflicht

1

Der Kommissionär hat das gesamte KommGeschäft – nicht nur das Ausführungsgeschäft – mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers auszuführen. Der Kommissionär ist dabei Sachverständiger iSd § 1299 f ABGB, den ggü dem Kommittenten Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten über alle relevanten Umstände treffen (§ 384 Abs 2), so zB über Vertriebsprovisionen für Wertpapiere (sog Kickbacks) oder über objektiv bestehende Zweifel an der Echtheit eines Kunstwerks.

2

§ 384 Abs 1 ergänzt die...

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