UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 248
Der Modernisierungs-RLfolgend wurde § 248 durch das ReLÄG 2004 per aufgehoben.Nach aF durften TochterUnt, deren Tätigkeit sich von jener der einbezogenen Unt erheblich unterschied, uU nicht in den KAbschluss einbezogen werden.