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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 14 Verjährungsbestimmungen

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Reklamation
1
II.
Gesetzliche Bestimmungen zur Verjährung
27
III.
Verfall von Ansprüchen bei aufrechtem Arbeitsvertrag
819
IV.
Verfall von Ansprüchen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis
2024
V.
Verfallshemmung
25–a 26a
VI.
Bedeutung des Verfalls für Lohn- und Sozialdumping

I.  Reklamation

1

Die Reklamationsverpflichtung bezieht sich auf einen allfälligen Unterschied zwischen der Lohnabrechnung und dem tatsächlich vom Arbeitgeber ausbezahlten Lohn. Die Bestimmung hat hauptsächlich die Verhinderung von Beweisproblemen als Hintergrund; vgl auch Rz 14.

II.  Gesetzliche Bestimmungen zur Verjährung

2

Privatrechtliche Forderungen verjähren nach dem ABGB durch Zeitablauf. Eine verjährte Forderung kann gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden („Naturalobligation“). Während der Verfall nach dem KollV (dazu Rz 8–24) auch durch außergerichtliche Handlungen verhindert werden kann, ist für die Unterbrechung der Verjährung die gerichtliche Geltendmachung erforderlich. Das bedeutet, dass Ansprüche, bei denen der Verfall durch eine rechtzeitige außergerichtlic...

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