Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

16. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4580-3

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Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 102 Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Ernst Marschner

EStR: Rz 8032 bis Rz 8060

Übersicht


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1.
Allgemeines
1
2.
Veranlagungsfälle iSv § 102 Abs 1
37
3.
Besonderheiten iRd Veranlagung beschr Steuerpflichtiger
919
a)
Betriebsausgaben/Werbungskosten
911
b)
Sonderausgaben
1215
c)
Nichtanwendung von Vorschriften
d)
Ermittlung der Einkommensteuer
1719

1

1. Allgemeines. Grds sind auch auf beschr StPfl die Regeln der VA unbeschr StPfl anwendbar (§ 44 Form der StErkl, § 45 Vorauszahlungen); § 102 regelt die Besonderheiten der VA von ausl beschr StPfl (: keine Anwendung auf inl beschr stpfl Körperschaften gem § 1 Abs 3 Z 2 und 3 KStG). Unbeschr StPfl haben die VA ausschließl nach § 39 ff durchzuführen, auch wenn diese nicht in Österr, sondern im Ausl ansässig sind. Eine VA hat zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 102 Abs 1 Z 1 oder 2 vorliegen (PflichtVA) oder wenn der beschr StPfl einen Antrag gem § 102 Abs 1 Z 3 stellt (AntragsVA). Die StErklPflicht ist in § 42 Abs 2 für beschr StPfl gesondert geregelt, weil bei beschr StPfl ESt bereits ab Einkünften iHv 2.000 € anfällt. Die Pflicht zur Abgabe einer StErkl besteht auch bei Befreiung gem DBA; nach EAS 3329 v bestehen jedoch keine Bedenken, keine StErkl...

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