UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 167 Berechnung von Gewinn und Verlust
Literatur
Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in FS Hefermehl (1976) 207; H. Torggler, Zur „Feststellung“ der Bilanz der KG, in FS Stadler (1981) 299; Weilinger, Die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (1997); Gruber, Aufsichtsratspflicht im grenzüberschreitenden GmbH (& Co)-Konzern, wbl 2001, 254; Priester, Jahresabschlussfeststellung bei Personengesellschaften Grundlagengeschäft? – Mehrheitsregeln – Thesaurierung im Konzern, DStR 2007, 28; Bergmann, Der Kommanditist als Arbeitsgesellschafter, RdW 2008, 382.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Gewinn-/Verlustermittlung | ||
A. | Arten der Abrechnung | ||
B. | Ergebnisermittlung auf Grund des Jahresabschlusses | ||
III. | Gewinnverteilung | ||
A. | Sondergewinnanteil wegen persönlicher Haftung | ||
B. | Restgewinnverteilung | ||
IV. | Verlustverteilung | ||
V. | Abweichende Vereinbarungen |
I. Einführung
1
§§ 167–169 ergänzen § 120–122 und passen diese an bes KG-Verhältnisse an. Zur Übergangsbestimmung (§ 907 Abs 9) s § 120 Rz 2.
2
§ 167 regelt – entgegen Überschrift „Berechnung“, die GesbR-RG anders als jene der Parallelregel (§ 121) nicht berichtigt hat – die Zuteilung v Gewinn und Verlust. Grds soll Gewinn-/Verlustzuweisung – vorbehaltl abw Vereinbarung – wie bei OG vorgenommen werden; wg unterschiedl Haftungsrisiken bestehe jedoch Ausgleichsbedarf.