UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 164 Geschäftsführung
Literatur
Straube, „Geschäftsführerbezug“ des Kommanditisten und Gesellschafterhaftung, GesRZ 1980, 1; W.-D. Arnold, Des Kommanditisten fiskalbedingte Metamorphosen, RdW 1999, 238; Hirschler/Jost, Abfertigungsrückstellung und Umwandlung, RdW 2000, 575; Beuthien, Darf ein Kommanditist mehr als widersprechen? NZG 2013, 967; Fitz, Die Mitwirkung des Kommanditisten bei außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen, in FS H. Torggler (2013) 237; Wachter, Außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen bei unerreichbaren oder blockierenden Kommanditisten, NZ 2015, 8.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | |
II. | Gewöhnliche Geschäftsführung | |
III. | Ungewöhnliche Geschäfte | |
IV. | Abweichende Vertragsgestaltung | |
V. | Rechtsstellung geschäftsführender Kommanditisten |
I. Einführung
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§ 164 nimmt Kdt v PflichtR (vgl § 114 Rz 4) zur Führung gewöhnl Betriebsgeschäfte aus, sodass sie an diesen nicht aktiv mitwirken, insb nicht ihre Arbeitskraft und Zeit dafür zur Verfügung stellen müssen (folgende Rz). Grundlagengeschäfte (zum Begriff s § 114 Rz 3) obliegen – weil nicht Teil der Geschäftsführung (s § 114 Rz 2 f) – sämtl Gftern, einschl Kdt (idR Einstimmigkeit, s § 119). Außerdem sind Kdt ste...