ESG | Überarbeitung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf für das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Vorschlag sieht neben weitreichende Anpassungen der regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie, auch die Vereinfachung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainabilty Reporting Standards - ESRS) vor. In einem Schreiben vom 27. März 2025 hat die Europäische Kommission EFRAG mit der Überarbeitung des Set 1 der ESRS beauftragt. Die Frist zur Übermittlung der Überarbeitung an die Kommission läuft bis zum 30. November 2025.