Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2017, Seite 489

BFG: Keine „Anrechnung“ der Einmalzahlung nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz

Wann liegt eine Entrichtung „ohne rechtlichen Grund“ vor?

Andrei Bodis und Christoph Schlager

Im Zusammenhang mit dem Anfang 2017 ausgelaufenen Steuerabkommen mit der Schweiz stellen sich immer wieder interessante Rechtsfragen. Im Dezember 2016 hat sich das BFG mit der Frage beschäftigt, ob eine Einmalzahlung nach diesem Steuerabkommen infolge einer im Jahr 2016 erstatteten Selbstanzeige auf den Steuerbetrag, der auf nicht dem Steuerabkommen unterliegende Einkünfte aus schweizerischen Quellen entfällt, anrechenbar ist ( RV/5101113/2016). Dabei ging es auch um die Frage, ob eine allfällige Pflichtverletzung der Schweizer Bank gegenüber ihrem Kunden dazu führen könne, dass die Einmalzahlung „ohne rechtlichen Grund“ iSd Art 13 Abs 3 des Steuerabkommens bezahlt worden sei.

1. Sachverhalt: Repatriierung des Vermögens in zwei Tranchen

Der Beschwerdeführer hielt im Zeitraum von 1970 bis 2013 Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Schweizer Banken. Im Jahr 2007 wurden die Depots zusammengelegt, im Jahr 2010 wurden die Wertpapiere auf zwei Depots verteilt, ein Teil auf die SB in Zürich („SB-Depot“), ein anderer Teil – Nestlé-Aktien – auf ein Aktionärsdepot der Nestlé AG („Nestlé -Depot“). Bereits im Jahr 2012, also vor dem für die sachliche Reichweite des Steuerabkomm...

Daten werden geladen...