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Vermietung durch Privatstiftung
Der VwGH hat sich bereits wiederholt mit der Beurteilung einer Vermietungstätigkeit durch eine Privatstiftung als unternehmerisch befasst (vgl , und die dort angeführte Vorjudikatur). Um bei der Überlassung des Gebrauchs eines Wohnobjektes an den Stifter (oder sonstigen Begünstigungen) das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit ausschließen zu können, kommt nach dieser Rechtsprechung dem Gesamtbild der Verhältnisse entscheidendes Gewicht zu. – (§ 2 Abs 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/15/0301)