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SWK 33, 20. November 2016, Seite 1408

Die Rechnung und der Vorsteuerabzug

Versuch einer Einordnung der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Barlis 06

Mario Mayr

In seinem Urteil vom , Barlis 06 – Investimentos Imobiliários e Turísticos SA, C-516/14, hat sich der EuGH mit den Anforderungen an bestimmte Angaben in Mehrwertsteuerrechnungen und den Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, wenn diese nicht (vollständig) erfüllt werden, auseinandergesetzt.

1. Ausgangssachverhalt und Entscheidung des EuGH

Barlis, eine Gesellschaft mit Sitz in Lissabon, betreibt Hotels mit Restaurants. In den Jahren 2008 bis 2010 nahm Barlis juristische Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei in Anspruch, über die vier Rechnungen folgenden Inhalts ausgestellt wurden:

  • Rechnung Nr 2170/2008 vom : „Vom bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen“;

  • Rechnung Nr 32100478 vom : „Honorare für von Juni bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen“;

  • Rechnung Nr 32101181 vom : „Honorare für bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen“;

  • Rechnung Nr 32104126 vom : „Honorare für vom bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen“.

Als der Vorsteuerabzug aus den genannten Rechnungen versagt werden sollte, legte Barlis Annexe vor, die eine detailliertere Beschreibung der fraglichen juristischen Diens...

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