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Erstmalige Ermittlung des Standes der Innenfinanzierung von Kapitalgesellschaften
Für Zwecke der Qualifikation einer Ausschüttung aus einer Kapitalgesellschaft als Einlagenrückzahlung oder offene Ausschüttung ist gemäß § 4 Abs 12 EStG 1988 sowohl ein Einlagenevidenzkonto als auch ein Innenfinanzierungs-Evidenzkonto zu führen. Das Innenfinanzierungs-Evidenzkonto ist gemäß § 4 Abs 12 Z 4 EStG 1988 zu ermitteln (genaue Ermittlungsmethode). Aus Vereinfachungsgründen sieht § 124b Z 279 EStG 1988 vor, dass bei der erstmaligen Ermittlung der Innenfinanzierung diese pauschal durch Gegenüberstellung des unternehmensrechtlichen Eigenkapitals und des Standes der Einlagen gemäß § 4 Abs 12 EStG 1988 zum letzten Bilanzstichtag vor dem ermittelt werden kann (pauschale Ermittlungsmethode).
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die pauschale Ermittlungsmethode teilweise zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann, da sie die tatsächlich vorhandene Innenfinanzierung einer Kapitalgesellschaft aufgrund mancher in der Vergangenheit verwirklichter Sachverhalte möglicherweise nicht adäquat wiedergibt (insbesondere bei nicht durchgebuchten Großmutterzuschüssen, in der UGB-Bilanz nicht im Eigenkapital verbuchten steuerlichen Einlagen, Aufwertungsumgründungen mit steuerlicher Buchwertfortführung oder bei unternehmensrechtlich als Beteiligungsertrag verbuchten Einlagenrückz...