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SWK 33, 20. November 2016, Seite 1389

Handwerkerbonus auch 2017

Gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird (BGBl I 2014/31 idF BGBl I 2016/45) können „Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt gemäß ESVG 2010 in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 gegenüber der Vorjahresperiode 1,5 von Hundert unterschritten hat“. Der genannte Wert wird nach folgender Formel berechnet:

((Summe reales BIP Q1–Q3/2016 : Summe reales BIP Q1–Q3/2015) – 1) x 100

Die Berechnung gemäß der Formel ergibt den Wert 1,388 von Hundert. Dieser Wert unterschreitet 1,5 von Hundert. Folglich wird kundgemacht, dass für 2017 Förderungen gewährt werden können.

( BMF-142900/0010-III/1/2016, BMF-AV 2016/184)

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