Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der persönliche Feiertag
Eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Praxis
Nachdem am zuletzt auch der Bundesrat für die Neuregelungen zum „persönlichen Feiertag“ im Zusammenhang mit der Karfreitagsthematik gestimmt hat, konnte diese nach Kundmachung in BGBl I 2019/22 am in Kraft treten. Der Karfreitag als Feiertag für gewisse Religionsgemeinschaften ist somit Geschichte. Trotz heftigen medialen Gegenwindes der Politik sowie der Interessensvertretungen ist der erste Karfreitag im Zuge dieser Neuregelung bereits – relativ spurlos – an Österreich vorbeigezogen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass kaum Arbeitnehmer den persönlichen Feiertag (insbesondere am Karfreitag) bis jetzt konsumiert haben. Auch das vonseiten der Gewerkschaft und mehrerer Betriebsräte angekündigte kollektive Vorgehen blieb bis dato aus. Dennoch wirft die Neuregelung für die Praxis zahlreiche Fragen und durchaus auch komplexe Fallgestaltungen auf, die im nachfolgenden Beitrag näher untersucht werden sollen.
1. Neuregelung in § 7a ARG
Für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodischen Kirche wurde der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag nach § 7 Abs 3 ARG gestrichen. Durch die Neuregelung in § 7a ARG wurde demgegenüber für jeden Arbeitnehmer – unabhän...