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SWK 3, 20. Jänner 2020, Seite 81

Zuordnung der bewegten Lieferung in Abholfällen bis 31. 12. 2019

Kann die Warenbewegung in Abholfällen bis zum 31. 12. 2019 auch der vorgelagerten Lieferung zugeordnet werden?

Michael Huber und Sebastian Lacha

Die Zuordnung der Warenbewegung zu einer bestimmten Lieferung in einem Reihengeschäft ist in der Praxis bei grenzüberschreitenden Geschäftsfällen von entscheidender Bedeutung. Nur diese „bewegte“ Lieferung kann als innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung steuerfrei sein. Während es ab dem eine Regelung zur Zuordnung gibt, war diese zuvor vor allem bei den Lieferungen an den und von dem mittleren Unternehmer in der Reihe strittig. Die Frage nach der Zuordnung bei Abholung durch den letzten Unternehmer wurde hingegen kaum behandelt.

1. Umsatzsteuerrechtliche Reihengeschäfte

1.1. Definition

Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand mindestens zwei Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer in der Reihe zum letzten Abnehmer, liegt ein sogenanntes „Reihengeschäft“ vor. An einem Reihengeschäft müssen daher mindestens drei Parteien, davon mindestens zwei Unternehmer, beteiligt sein, da nur Unternehmer auch steuerbare Umsätze ausführen können. Der erste Unternehmer und der letzte Abnehmer stehen dabei zueinander in keiner Lieferbeziehung, sondern sind lediglich durch die direkte Warenbewegung verbunden. Dies bedeutet jedoc...

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