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Keine außergewöhnlichen Verhältnisse bei einem unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis aufgrund raumordnungsrechtlicher Beschränkungen
Entscheidung: Ra 2019/16/0122 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 26 Abs 3 GGG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft erwarb 2017 ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis aufgrund gesetzlicher Restriktionen bei der Preisbildung (nach dem Sbg WohnbauförderungsG). Die Grundbuchseintragungsgebühr wurde vom vereinbarten Kaufpreis selbstberechnet. Der Präsident des LG Salzburg nahm hingegen an, dass aufgrund der gesetzlichen Restriktionen bei der Preisbildung außergewöhnliche Verhältnisse vorlägen, und stellte die Eintragungsgebühr ausgehend vom Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielbar wäre, bescheidmäßi...