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Wiedereinsetzung – Zurechenbarkeit des Verschuldens des „Vertreters“ oder des „Boten“
Entscheidung: Ra 2021/13/0063 (Parteirevision, Aufhebung wg Verletzung von Verfahrensvorschriften).
Norm: § 308 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Körperschaft beantragte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung von Vorlageanträgen. Die Versäumung der Frist sei darauf zurückzuführen, dass die Kanzleimitarbeiterin P (eine Steuerberaterin) der steuerlichen Vertreterin (R-GmbH) der Körperschaft zwei Fristverlängerungsanträge verwechselt habe. Das Finanzamt nahm ein grobes Verschulden der steuerlichen Vertreterin an und wies den Antrag ab.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, das Verschulden der Kanzleimitarbeiterin P (als eingetragene Steuerberaterin) ...