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SWK 2, 10. Jänner 2022, Seite 71

Zuwendungsfruchtgenuss – keine ausreichende unternehmerische Initiative bei Aufrechterhaltung eines Mietvertrags

Entscheidung: Ra 2021/15/0008 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 2 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger kaufte eine Eigentumswohnung und vermietete sie auf zehn Jahre. Ein Jahr nach der Anschaffung räumte er seiner Ehefrau unentgeltlich ein (Zuwendungs-)Fruchtgenussrecht ein. Die Ehefrau unterbreitete dem Mieter ein Mietanbot (zu den bisherigen Konditionen) und wies ihn an, die Miete auf ihr Konto zu überweisen. Das Finanzamt erkannte das Fruchtgenussrecht nicht an und erfasste die Mieteinkünfte unverändert beim Ehemann.

Das BFG wies die Beschwerde ab und sprach aus, dass die Ehefrau aufgrund ihres Eintritts in den bestehenden Mietvertrag keine ausreichende unternehmerische Initia...

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