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SWK 15, 20. Mai 2021, Seite 877

Schwarzarbeit im Sport oder doch pauschale Reiseaufwandsentschädigung?

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Caroline Toifl und Markus Hosp

Eine finanzielle Entlohnung ist in vielen Bereichen des Sports üblich. Gerade im Fußball wird oft bis in die untersten Ligen ein Entgelt für die Sportler ausbezahlt. Im besten Fall wird bei der Übergabe des Geldes an den Sportler noch irgendein Formular unterschrieben – Zweck und Inhalt des Formulars sind dabei nur den Wenigsten bekannt. Aber was hat es genau mit dem Formular und der ominösen 540-Euro-Grenze pro Monat für Sportler auf sich? Was ist an Steuern bzw Sozialversicherungsbeiträgen abzuführen und wer ist dazu verpflichtet? Und welche Konsequenzen drohen, wenn man das rechtlich gebotene Tun unterlässt bzw unrichtige Angaben macht?

1. Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung

Die einschlägige steuerrechtliche Grundlage findet sich in § 3 Abs 1 Z 16c EStG, die sozialversicherungsrechtliche in § 49 Abs 3 Z 28 ASVG. Begünstigte iSd Bestimmungen sind sowohl Sportler als auch die Betreuer (Trainer, Zeugwart), Masseure und Schiedsrichter. Nicht begünstigt sind Funktionäre (Obmann, sportlicher Leiter) oder andere mitarbeitende Vereinsmitglieder (Platzwart, Putzfrau, Kassierer). Die Begünstigung besteht darin, dass Sportler 540 Euro pro Monat bzw 6.480 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei als pauschale Reiseauf...

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