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SWK 8, 10. März 2021, Seite 571

Aktuelle VwGH-Rechtsprechung

Entscheidungen aus dem Monat Dezember 2020

Andrei Bodis

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug bei Errichtung und Nutzungsüberlassung von „Luxusimmobilien“ an Gesellschafter

Entscheidung: Ra 2020/15/0004 und Ra 2020/15/0067 (beide: Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG; § 8 Abs 2 KStG; Art 168a Abs 1 MwStSyst-RL.

Rechtssatz: Die Einräumung der laufenden Nutzung an einer Wohnimmobilie durch eine Körperschaft an ihr nahestehende Personen kann zunächst eine bloße Gebrauchsüberlassung darstellen, die keine unternehmerische Betätigung iSd UStG begründet; dies ist dann der Fall, wenn die Überlassung nicht deshalb erfolgt, um Einnahmen zu erzielen, sondern um einen Vorteil zuzuwenden (Zuwendung an den Gesellschafter bzw aus der Stiftung). Dabei kommt es unter Bedachtnahme auf alle Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend darauf an, ob die Nutzungsüberlassung unter Umständen erfolgt, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit für gewöhnlich ausgeübt wird.

Liegt das Bild einer wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit (und keine bloße Gebrauchsüberlassung) der Körperschaft vor, ist gesondert zu prüfen, ob der Vorgang eine verdeckte Ausschüttung darstellt (§ 8 Abs 2 KStG), was gegebenenfalls zum Ausschluss des Vorsteuerabzu...

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