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SWK 8, 10. März 2021, Seite 561

COVID-19-Förderungsmaßnahmen und Umgründungen

Der Förderdschungel im Zusammenhang mit Umgründungsbestimmungen

Petra Hübner-Schwarzinger

Umstrukturierungen können gerade in Krisenzeiten besonders erforderlich sein. Die Verkleinerung des Betriebs verlangt möglicherweise eine Verschlankung der Rechtsform oder die Einsparung von (zB Veröffentlichungs-)Kosten, die angespannte Liquiditätssituation den Einstieg eines Partners. Die Anwendung des UmgrStG ermöglicht es, Veränderungen in Rechtsform, Struktur und/oder Gesellschafterzusammensetzung weitgehend ohne (abgabenrechtliche) Belastungen zu bewerkstelligen. Allerdings muss darauf Bedacht genommen werden, dass derartige Veränderungsmaßnahmen nicht mit dem Verlust von für das Unternehmen erforderlichen COVID-19-Förderungen einhergehen. Aus diesem Grund ist die Analyse der Förderungsinstrumente in Bezug auf Umgründungen eine wesentliche Vorabprüfung und Gegenstand dieses Beitrags.

1. Fixkostenzuschuss

1.1. Normen

Mittlerweile gibt es zwei Typen von Fixkostenzuschüssen:

  • Der Fixkostenzuschuss I (FKZ I) deckt Förderzeiträume vom bis ab.

  • S. 562 Die Fortsetzung findet sich im Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800.000), der vom bis zu beantragen ist.

Die umgründungsrelevante Textstelle findet sich im Anhang zur VO FKZ I in Pkt 4.5.2:

„Bei der Ermittlung des Umsatzausfalls ist im Fall von Umgründun...

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