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Veruntreuung und Diebstahl: Arbeitslohn oder Gründe „im privaten Bereich“?
Eine Ergänzung
Mein Beitrag zur Frage, ob die Bereicherung aus Veruntreuung und Diebstahl etwa bei einem Dienstnehmer der Einkommensteuer unterliegt, wie es der VwGH in ständiger Rechtsprechung gegen den Willen des Gesetzgebers und gegen die Rechtsprechung des OGH vertritt, bedarf einer Ergänzung.
1. Obiter dictum des OGH
Weitgehend – offenkundig auch dem VwGH – unbekannt blieb bisher ein obiter dictum des OGH, nach dem der Gerichtshof sich der Auffassung des VwGH anschließen würde. Danach würde der OGH – entgegen seiner ursprünglichen S. 547 Auffassung – Bereicherung aus Veruntreuung und Diebstahl künftig als steuerpflichtigen Vorteil ansehen.
Eine Begründung für die geänderte Haltung des OGH findet sich in dem obiter dictum nicht, sie erfolgte offenkundig nur, um die bisherige Judikaturdivergenz gegenüber dem VwGH zu bereinigen, und nicht etwa deshalb, weil der OGH dem VwGH in der Sache recht geben wollte, sondern im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung.
Nach dem heutigen Wissensstand – so darf angenommen werden – würde es das obiter dictum des OGH nicht geben. Wäre dem OGH bekannt gewesen, dass die Rechtsprechung des VwGH – neben vielem anderen – auch gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers vers...