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Lohnsteuer-Update März 2021: Aktuelles auf einen Blick
Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2020
Mit , 2020-0.804.786, BMF-AV 2020/194, wurden gesetzliche Änderungen sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen aus dem LStR-Wartungserlass 2020 kompakt zusammengefasst.
1. Steuerfreie Bezüge gemäß § 3 EStG
1.1. Überblick zustehender Absetz- und Freibeträge bei beschränkter/unbeschränkter Steuerpflicht (Rz 14 LStR)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unbeschränkte Steuerpflicht | Beschränkte Steuerpflicht | Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht | |
Werbungskosten | Ja | Ja | Ja |
Sonderausgaben | Ja | Ja, sofern sie sich auf das Inland beziehen | Ja |
Außergewöhnliche Belastungen | Ja | Nein | Ja |
Hinzurechnung gemäß § 102 Abs 3 EStG | Nein | Ja, im Falle einer Veranlagung | Nein |
AVAB/AEAB (Ehe-)Partner unbeschränkt steuerpflichtig | Ja | Nein | Ja |
AVAB/AEAB (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig | Nein | Nein | Ja |
Unterhaltsabsetzbetrag | Ja | Nein | Ja |
Familienbonus Plus | Ja | Nein | Ja |
1.2. Leistungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (Rz 30 LStR)
Zuschüsse und sonstige Leistungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (§ 22a AÜG) sind steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG und st...