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SWK 8, 10. März 2021, Seite 521

Lohnsteuer-Update März 2021: Aktuelles auf einen Blick

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2020

Michael Seebacher

Mit , 2020-0.804.786, BMF-AV 2020/194, wurden gesetzliche Änderungen sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt.

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen aus dem LStR-Wartungserlass 2020 kompakt zusammengefasst.

1. Steuerfreie Bezüge gemäß § 3 EStG

1.1. Überblick zustehender Absetz- und Freibeträge bei beschränkter/unbeschränkter Steuerpflicht (Rz 14 LStR)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unbeschränkte Steuerpflicht
Beschränkte Steuerpflicht
Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht
Werbungskosten
Ja
Ja
Ja
Sonderausgaben
Ja
Ja, sofern sie sich auf das Inland beziehen
Ja
Ja
Nein
Ja
Hinzurechnung gemäß § 102 Abs 3 EStG
Nein
Ja, im Falle einer Veranlagung
Nein
AVAB/AEAB (Ehe-)Partner unbeschränkt steuerpflichtig
Ja
Nein
Ja
AVAB/AEAB (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig
Nein
Nein
Ja
Unterhaltsabsetzbetrag
Ja
Nein
Ja
Familienbonus Plus
Ja
Nein
Ja

1.2. Leistungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (Rz 30 LStR)

Zuschüsse und sonstige Leistungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (§ 22a AÜG) sind steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG und stellen kein Entgelt iSd § 49 ASVG dar (§ 22c Abs 3 AÜG).

S. 522 1.3. Kostenübernahme von COVID-19-Tests durch den Arbeitgeber (Rz 77a LStR)

Die Übernahme der ...

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