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Umsatzsteuer: Steuerumgehung
Durch die Angabe eines niedrigeren Warenwertes im Ausfuhrnachweis wirkt der Abgabepflichtige an einer Steuerumgehung mit oder zumindest hätte er von einer beabsichtigten Steuerumgehung wissen müssen. – (§ 6 Abs 1 Z 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2019/15/0045)