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Abzugsfähigkeit der GSVG-Beiträge von den Gewinnausschüttungen
Beiser, Sind GSVG-Beiträge für Ausschüttungen abzugsfähig? SWK 35/36/2016, 1494.
Die aufgrund von Gewinnausschüttungen anfallenden GSVG-Beiträge fallen nach Meinung des Autors nicht unter das Abzugsverbot kraft Endbesteuerung (§ 20 Abs 2 iVm § 27a Abs 1 EStG), sondern müssen als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der selbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer abzugsfähig sein. Fehlt es an entsprechenden Tätigkeitsvergütungen, dann sind diesbezügliche Verluste ausgleichs- und vortragsfähig.