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Leistungsgewährungsfiktion
Die in Art 60 Abs 1 Satz 2 Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 vorgesehene Fiktion kann dazu führen, dass der Anspruch auf Familienleistungen einer Person zusteht, die nicht in dem Mitgliedstaat wohnt, der für die Gewährung dieser Leistungen zuständig ist, sofern alle anderen durch das nationale Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt sind. – (§ 6 Abs 5 FLAG 1967), (Abweisung)
( Ro 2017/16/0003)