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SWK 19, 10. Juli 2020, Seite 1014

Abgabenhinterziehung im Drittland und Steuerfreiheit der Ausfuhr?

Relevanz eines Beitrags zur Abgabenhinterziehung im Drittland für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung

Markus Knechtl

Im Zuge einer Ausfuhr ist in den Zollunterlagen auch ein Wert der Ausfuhrlieferung anzugeben. Die Angabe eines zu niedrigen Wertes (Unterfakturierung) ermöglicht es dem Erwerber, im Drittland Abgaben zu sparen. Fraglich ist, ob die bewusste Falschangabe des Lieferanten dazu führt, dass ihm die Steuerfreiheit einer unstrittigen Ausfuhrlieferung versagt wird.

1. Sachverhalt

Im Zuge einer im Jahr 2014 durchgeführten Außenprüfung stellte der Prüfer fest, dass für eine Warenlieferung nach Nigeria eine Ausgangsrechnung in Höhe von 45.175 US-Dollar (33.463 Euro) gelegt wurde. Als Ausfuhrnachweis für die betreffende Lieferung wurde hingegen eine Ausfuhranzeige (E-Zoll) über einen Warenwert von lediglich 23.000 US-Dollar vorgelegt. Laut Mitteilung des Steuerpflichtigen wurde der niedrigere Warenwert auf der Ausfuhrbestätigung auf Verlangen des afrikanischen Kunden angegeben. Die Waren sind nachweislich ins Drittland geliefert worden.

Hinsichtlich der Differenz zwischen den Werten der Ausgangsrechnung und des Ausfuhrnachweises versagte das Finanzamt die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 1 UStG iVm § 7 Abs 1 Z 1 UStG. Somit verblieb nur für einen Warenwert von 23.000 US-Dollar eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. In der dagegen erhobe...

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