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Einführungserlass – Änderung des Schaumweinsteuergesetzes
Erlass: , 2020-0.357.374.
Am wurde in der Findok der Einführungserlass zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes 1995 veröffentlicht. Schon das Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht eine Streichung der Schaumweinsteuer als Bagatellsteuer vor. Eine Abschaffung der Schaumweinsteuer wäre jedoch aus EU-rechtlichen Gründen nicht zulässig. Der Steuersatz von derzeit 100 Euro je Hektoliter Schaumwein darf und soll jedoch auf null gesetzt werden. Diese Änderung des Steuersatzes soll im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise bereits zum erfolgen und wurde im Rahmen des 19. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/48, umgesetzt.