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SWK 19, 10. Juli 2020, Seite 1006

Der (nicht so) neue Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLB)

GPLA Reloaded

Stefan Schuster

Im Wege der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen wurde auch die weitere Zentralisierung der GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) zum PLAB (Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) versucht. Der VfGH hat dies bekanntlich verhindert. Die Reparatur bringt das faktische Revival der GPLA mit einem neuen Kürzel: PLB.

1. Grundsätzliches zur GPLA

Die GPLA war selbst nicht in einem eigenen Gesetz definiert, sondern in den jeweiligen Materiengesetzen des Steuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerrechts geregelt. Als maßgebliches Verfahrensrecht war dabei die BAO anzuwenden. Nach Abschluss der Prüfung waren wieder die einschlägigen Verfahrensvorschriften für die jeweiligen Abgaben und Beiträge zu beachten.

Zweck der Einführung der GPLA im Jahr 2003 war die Zusammenfassung der Prüfung von allen lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen in einem Prüfungsschritt durch ein Prüforgan. Das Prüforgan blieb dienstrechtlich beim Finanzamt bzw Sozialversicherungsträger und wurde für die Prüfung jeweils als Organ der anderen Behörde tätig. Verfolgt wurden mit dieser zusammenlegenden Maßnahme Synergieeffekte in der Verwaltung und eine Reduktion der administrativen Belastung des ...

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