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SWK 19, 10. Juli 2020, Seite 1003

Steuerfreie Essensgutscheine – Änderung der Lohnsteuerrichtlinien

Neue BMF-Rechtsansicht zur Steuerbegünstigung

Michael Seebacher

Mit Info des 2020-0.092.779, wurde die Rechtsansicht zur Steuerbegünstigung für freie oder verbilligte Mahlzeiten (§ 3 Abs 1 Z 17 EStG) in den Rz 94 und 95a der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (im Folgenden: LStR) aufgrund der zunehmenden Digitalisierung geändert. Die Änderungen werden im Rahmen der nächsten LStR-Wartung eingearbeitet.

1. Erhöhung der Steuerbefreiung für Essensbons

Aufgrund der gesetzlichen Erhöhung durch das 19. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/48) wurden die Steuerfreibeträge für Gutscheine für Mahlzeiten mit Wirksamkeit ab angepasst. Können die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden, bleiben sie bis zu einem Wert von 8 Euro (bis : 4,40 Euro) pro Arbeitstag steuerfrei. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, sind sie bis zu einem Betrag von 2 Euro (bis : 1,10 Euro) pro Arbeitstag steuerfrei.

2. Kumulierte Einlösung

Wesentliche Änderung in der Verwaltungspraxis ist, dass nunmehr der Arbeitnehmer die Gutscheine

  • auch kumuliert

  • ohne wertmäßiges Tageslimit

  • an jedem Wochentag (auch an Wochenenden)

einlösen kann.

3. Berücksichtigung der Steuerbefreiung

Die Gutscheine könne...

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