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Frust mit der USt – eine Anleitung zum Unwohlsein
Gut gemeint ist nicht zwingend gut gemacht
Mäzenatentum blickt, wie der Name verrät, auf eine Jahrtausende alte Tradition zurück. Schon die Römer hatten mit eben Maecenas einen prominenten Unterstützer und Förderer von Kunst und Kultur. Szenenwechsel: Dieser Tage hat die österreichische Bundesregierung ihr Herz für Kunst, Kultur, Verlage und – gewissermaßen in einem Aufwaschen – erneut die Gastronomie entdeckt. Die „Edlen von Gönnersheim“ bedenken die genannten Bereiche mit einer Steuersatzsenkung. Rückwirkend ab gilt befristet bis Jahresende ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 %. Alleine, kritische Töne mischen sich in den ostentativen Jubel der üblichen Verdächtigen. Zu Recht.
Ein europäischer Stolperstein?
Bekanntlich ist das Umsatzsteuerrecht unionsweit harmonisiert. Daraus resultieren ua auch klare Vorgaben zur Ausgestaltung ermäßigter Steuersätze. In aller Deutlichkeit: S. 1002 Österreich hat diese Möglichkeit bereits ausgeschöpft, ein weiterer Steuersatz ist unionsrechtswidrig (wie übrigens auch jener von 0 % auf Schutzmasken). Das ficht unseren Finanzminister nicht weiter an, ein nonchalanter Zugang zur, wie es gerne heißt, „Regelwut aus Brüssel“ ist schließlich nicht neu. Man erinnere sich bloß an die – zugegeben deutlic...