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SWK 19, 10. Juli 2020, Seite 993

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und das Investitionsprämiengesetz

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Regierungsvorlage: RV 287 BlgNR 27. GP.

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) sollen von COVID-19 besonders hart betroffene Branchen gerettet werden. Ebenso wird mit dem KonStG 2020 neS. 994ben Investitionsförderungen und der Ökologisierung des Steuersystems eine Entlastung von Niedrigverdienern, Unternehmen, Land- und Forstwirten sowie Familien angestrebt.

Die wesentlichen Eckpunkte im Überblick:

  • Senkung des Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer rückwirkend ab auf 20 %;

  • Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuer zahlen (Negativsteuer);

  • Verlängerung des Steuersatzes von 55 %;

  • Verbesserungen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit bei der Besteuerung der sonstigen Bezüge;

  • Schaffung der Möglichkeit eines Verlustrücktrags;

  • Schaffung der Möglichkeit einer degressiven Abschreibung sowie einer beschleunigten Abschreibung für Gebäude;

  • Verlängerung der von den Abgabenbehörden gewährten Stundungen und Einführung einer alternativen Ratenzahlung;

  • steuerliche Entlastung von Land- und Forstwirten (zB Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder Erhöhung der Grenze der Buchführungspflicht);

  • Schaff...

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