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SWK 34, 5. Dezember 2020, Seite 1578

BMF veröffentlicht Richtlinien zum Fixkostenzuschuss II 800.000

Die Eckpunkte im Überblick

(SWK) – Seit können Unternehmen den Fixkostenzuschuss II (im Folgenden: FKZ II 800.000) beantragen. Mit VO BGBl II 2020/497 hat das BMF entsprechende Richtlinien über die Gewährung des begrenzten Zuschusses bis 800.000 Euro veröffentlicht.

1. Anspruchsvoraussetzungen

Für einen Anspruch auf den FKZ II 800.000 müssen Unternehmen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich und Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich, die zu einer Besteuerung der Einkünfte gemäß § 21, 22 oder 23 EStG führt;

  • kein rechtskräftig festgestellter Missbrauch iSd § 22 BAO mit Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von mindestens 100.000 Euro in den letzten drei veranlagten Jahren;

  • kein Verstoß gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG (Grenze: insgesamt 100.000 Euro) in den letzten fünf veranlagten Jahren;

  • weder Sitz noch Niederlassung in einem Staat, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke genannt ist; keine Erzielung überwiegender Passiveinkünfte iSd § 10a Abs 2 KStG in diesem Staat seit dem ersten nach dem beginnenden Wirtschaftsjahr;

  • keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe aufgrun...

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