SWK-Spezial: Reisekosten in der Praxis
7. Aufl. 2022
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6. Weiterführende Überlegungen
6.1. Unionsrechtswidrigkeit des pauschalen Vorsteuerabzuges bei Reisekosten
Unternehmer, die nicht der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen oder deren Arbeitnehmer im Inland nicht unter den Steuerabzug vom Arbeitslohn fallen, können aus Anlass einer Dienstreise nur jene Vorsteuerbeträge abziehen, die in einer S. 175Rechnung an sie gesondert ausgewiesen werden. Somit kommt ausländischen Unternehmern kein Recht zur Ermittlung des pauschalen Vorsteuerabzuges bei Reisekosten zu. Aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 3 UStG 1994 ist abzuleiten, dass Unternehmer, die nicht der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen, Vorsteuern betreffend Reisekosten ihrer Arbeitnehmer auch dann nicht aus einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen errechnen können, wenn die Einkünfte dieser Arbeitnehmer dem Steuerabzug vom Arbeitslohn im Inland unterliegen.
Den pauschalen Beträgen i. S. d. § 13 Abs. 1 und 2 UStG 1994 müssen keine tatsächlichen Aufwendungen in dieser Höhe gegenüberstehen. Eine derartige pauschale Regelung, die nicht gewährleisten kann, dass die Mehrwertsteuer, die als in der vom Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gezahlten Erstattung enthalten gilt, tatsächlich einer Mehrwertsteuer entspricht, die für mit Zwe...