SWK-Spezial: Reisekosten in der Praxis
7. Aufl. 2022
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S. 162
Übersicht
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Reisekostenersätze an Arbeitnehmer | Betriebsausgaben für gewährte Ersätze, unabhängig davon, ob die Ersätze beim Arbeitnehmer steuerfrei oder steuerpflichtig sind |
Betrieblich veranlasste Reisen des Unternehmers | Fahrtkosten: Unabhängig von Reise, Betriebsausgaben allgemeiner Art (tatsächliche Kosten) |
Tagesgelder: Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands; Inland: 26,40 Euro für 24 h, Zwölftelung; Ausland: Ländersätze, Zwölftelung.
Weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit:
Tatsächliche Kosten (inkl. Frühstück) oder pauschales Nächtigungsgeld (Inland: 15 Euro, Ausland: Ländersätze). |
4.1. Reisekostenersätze an Arbeitnehmer
Ersetzt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Aufwendungen in Zusammenhang mit Dienstreisen, sind diese als Betriebsausgaben abzugsfähig. Davon umfasst sind Ersätze von
Fahrtkosten,
Ve...