Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 2023, Seite 556

Der Tourismusbeitrag bei Apotheken

Eine Analyse im Lichte der aktuellen VwGH-Rechtsprechung für Tirol

Martin Rubatscher

Apotheken unterliegen als Pflichtmitglieder dem Tourismusbeitrag jenes Bundeslandes, in welchem sich ihr Sitz oder eine Betriebsstätte befindet. Dabei sind die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Beitragshöhe sehr groß, wobei sich gerade Unternehmen in Tirol mit der höchsten Abgabenlast konfrontiert sehen. Die Umsätze der Apotheken mit den Sozialversicherungsträgern standen im Fokus einer aktuellen Entscheidung des VwGH, welche nun zumindest für Tirol Klarheit schafft.

1. Ausgangslage in Österreich

Zur Förderung des Tourismus werden in Österreich, mit Ausnahme von Wien, auf landesgesetzlicher Ebene Tourismusbeiträge eingehoben. Dadurch werden Unternehmen, welche einen unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen aus dem Tourismus haben, verpflichtet, eine Abgabe zu entrichten, deren Höhe sich grundsätzlich in Abhängigkeit zur Wertschöpfung aus dem Tourismus bemisst. Dies wird in der Regel dadurch erreicht, dass entsprechend der Nächtigungszahlen einzelner Gemeinden oder Regionen Ortsklassen gebildet werden. Zur Berechnung der Beiträge werden die Abgabepflichtigen je nach beruflicher Tätigkeit und räumlicher Zugehörigkeit zur jeweiligen Ortsklasse einer Beitragsgruppe zugeordnet, wobei ...

Daten werden geladen...