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SWK 6, 20. Februar 2021, Seite 456

Aktuelle VwGH-Rechtsprechung

Entscheidung aus dem Monat November 2020

Andrei Bodis

Verfahrensrecht

Empfängerbenennung – Verschuldensmaßstab bei Unkenntnis der wahren Empfänger

Entscheidung: Ra 2018/13/0059 (Parteirevision, Aufhebung wg Verletzung von Verfahrensvorschriften).

Norm: § 162 BAO.

Rechtssatz: Dem Steuerpflichtigen dürfen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger iSd § 162 BAO erteilt werden. „Offenbar unerfüllbar“ sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Es darf nicht in der Macht des Steuerpflichtigen gestanden haben, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden. Damit wird die Einhaltung von Sorgfaltspflichten des Abgabepflichtigen bei der Gestaltung seiner Geschäftsbeziehungen verlangt. Die Verletzung der Sorgfaltspflichten sieht das BFG darin, dass sich die Revisionswerberin vor der Erteilung des Auftrags keine Klarheit darüber verschafft hat, ob die – ihr bis dahin offensichtlich unbekannten Firmen – an den vermeintlichen Firmenstandorten tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausüben. Dazu hat der VwGH bereits ausgesprochen, dass diesbezüglich im angefoch...

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