SWK-Spezial Der Kleinunternehmer im UStG
2. Aufl. 2018
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S. 254. Folgen der Anwendung der Kleinunternehmerregelung
4.1. Steuerbefreiung
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung sind sämtliche Umsätze des Unternehmers unecht steuerbefreit. Das gilt auch für die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung im Ganzen.
Ein Arzt gibt im Jahr X1 seinen Betrieb auf. Er erzielt in diesem Jahr noch Umsätze aus Heilbehandlungen iHv € 150.000 und veräußert gegen Jahresende seine Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger um einen Kaufpreis iHv € 50.000. Aus einer Wohnungsvermietung erzielt er zudem Vermietungsumsätze iHv € 15.000.
Die Umsätze aus Heilbehandlungen sind bereits gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG unecht steuerbefreit und als solches nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenze miteinzubeziehen. Die Veräußerung einer Patientenkartei stellt eine sonstige Leistung dar, die nicht unter die unechte Steuerbefreiung für Heilbehandlungen fällt. Es handelt sich somit grundsätzlich um eine steuerpflichtige Leistung. Da diese Leistung jedoch ein Hilfsgeschäft darstellt, ist der Umsatz iHv € 50.000 bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze ebenso nicht zu berücksichtigen (siehe dazu Kapitel 3.5.3.). Maßgeblich für die Umsatzgrenze sind im...