SWK-Spezial: Die Körperschaftsteuererklärung 2020
1. Aufl. 2021
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S. 22A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
1.1. Gesellschaftsformen
Nach § 1 KStG sind nur Körperschaften steuerpflichtig. Als Körperschaften iSd KStG gelten jedenfalls juristische Personen des privaten Rechts. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für juristische Personen des Privatrechts besteht ein numerus clausus. Es können lediglich solche Rechtsträger errichtet werden, die gesetzlich geregelt sind.
Die Körperschaftsteuer beruht auf der Anerkennung der Trennung der Sphäre der juristischen Person von der ihrer Gesellschafter. Diese Trennung besteht dabei nicht bloß im Verhältnis zwischen einer juristischen Person und den natürlichen Personen, in deren Eigentum sie steht, sondern auch im Verhältnis zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft. Die Körperschaftsbesteuerung ist von der Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Rechtsform beherrscht.
Im Gegensatz zu Personengesellschaften ist die Organisation bei Kapitalgesellschaften stärker geregelt und es gilt das Prinzip der Fremdorganschaft. Das bedeutet, dass die Geschäftsführungsorgane nicht zwingend auch Gesellschafter sein müssen. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die
Gesellschaft mit beschränkter...