Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 20. Februar 2021, Seite 403

Umsatzsteuer-Update Februar 2021: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. „Steuerbefreiung“ für Schutzmasken

Mit BGBl I 2021/25 wurde folgender Abs 17 in § 323c BAO eingefügt:

„(17) Abweichend von § 10 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 0 % für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem und vor dem ausgeführt werden bzw sich ereignen.“

Anmerkung: Das BMF stellt zum Nullsatz eine Info unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/umsatzsteuersenkung-schutzmasken.html zum Abruf bereit. Demnach sollen die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von allen Schutzmasken (aus Positionen 6307 90 10, 6307 90 98, 4818 90 10 und 4818 90 90 der Kombinierten Nomenklatur) vollständig von der Umsatzsteuer befreit sein. Anders als bei der Steuersatzsenkung auf 5 % ersucht das BMF, die Umsatzsteuersenkung im Endpreis weiterzugeben.

Hinweis: Die Regelung dieser spezifisch umsatzsteuerrechtlichen Vorgänge in der BAO ist bemerkenswert. Eine unionsrechtliche Grundlage für die Befreiung ist – wie schon bei § 28 Abs 50 UStG – nicht erkennbar. Eine unionsrechtskonform...

Daten werden geladen...