SWK-Spezial: 10 Jahre ImmoESt
1. Aufl. 2022
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S. 55Dem besonderen Steuersatz unterliegende Grundstücksübertragungen durch Personengesellschaften
Mitunternehmerschaften und vermögensverwaltende Personengesellschaften
Birgit Reiner / Jürgen Reiner / Nikolaus Zorn
Auf einen Blick
Bei Grundstücken im Betriebsvermögen von Personengesellschaften führen die entgeltliche Übertragung (Veräußerung) und die unentgeltliche Übertragung (Entnahme) zu Gewinnrealisierungen. Für diese Vorgänge ist in § 30a Abs 3 iVm Abs 1 EStG grundsätzlich der besondere Steuersatz vorgesehen. Für private Grundstücksveräußerungen regelt § 30a Abs 1 EStG den besonderen Steuersatz.
Der Beitrag behandelt nur jene Einkünfte aus Grundstücksübertragungen, die dem besonderen Steuersatz unterliegen und fokussiert auf jene Aussagen, die spezifisch für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaft, vermögensverwaltende Personengesellschaft) sind. Im Beitrag wird dabei der Begriff „Mitunternehmerschaft“ für Personengesellschaften verwendet, die betriebliche Einkünfte erzielen, und der Begriff „vermögensverwaltende Personengesellschaft“ für Personengesellschaften mit außerbetrieblichen Einkünften.
1. Kernaussagen
Spezifisch für Personengesellschaften sind insbesondere folgende Aussagen:
Bei Personengesellschaften können nur di...