SWK-Spezial: 10 Jahre ImmoESt
1. Aufl. 2022
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S. 33Zivilrechtliche Aspekte der Immobilienertragsteuer
Ausgewählte Praxisfragen
Daniel Richter
Auf einen Blick
Die Abfuhr der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist bekanntlich derart gestaltet, dass in der Regel vom Vertragserrichter eine Selbstberechnung der Steuer und die Abfuhr des berechneten Betrags vorzunehmen sind. Im Falle der Selbstberechnung haftet der Vertragsverfasser für die Erhebung der Informationen und die richtige Berechnung auf Basis der von ihm erhobenen Informationen.
Dieser Beitrag geht zivilrechtlichen Fragen iZm der Vornahme der Selbstberechnung durch den Parteienvertreter nach. Der Beitrag behandelt die Frage, wie das Verhältnis des Parteienvertreters gegenüber dem Steuerschuldner zivilrechtlich gestaltet werden sollte, stellt kurz den Meinungsstand zum Umfang der Haftung des Parteienvertreters dar und schlägt Inhalte für eine Vereinbarung vor, aufgrund derer die Erhebung von Informationen zur Berechnung der Steuer vom Rechtsanwalt oder Notar auf einen nicht zur Selbstberechnung befugten (aber teilweise besser mit der Materie vertrauten) Steuerberater ausgelagert werden kann. Zuletzt wird ein Schlaglicht auf ein paar Einzelfälle der Selbstberechnung geworfen, in denen...