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SWK 29, 15. Oktober 2019, Seite 1297

Latente Steuern bei PKW-Leasing

Bedarf es auch im UGB einer Rückausnahme zum Erstansatzverbot?

Roman Rohatschek und Claudia Schönhart

Im Juli 2019 veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf „Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction“, der eine eng gefasste Änderung von IAS 12 Income Taxes vorschlägt. Damit soll das Erstansatzverbot latenter Steuern (sogenannte initial recognition exemption) für die Abbildung von Leasingverhältnissen eingeschränkt werden. Da die Ausnahmen vom Ansatz latenter Steuern in § 198 Abs 10 UGB idF RÄG 2014 vor dem Hintergrund des IAS 12 zu interpretieren sind, könnte sich für den österreichischen Gesetzgeber Handlungsbedarf ergeben. Dieser Beitrag stellt die geplante Neuregelung vor und prüft den Bedarf einer Rückausnahme zu § 198 Abs 10 Satz 3 Z 2 UGB für den Bereich der Leasingbilanzierung auf Basis der international diskutierten Anwendungsfrage.

1. Erstansatzverbot

§ 198 Abs 10 Satz 3 Z 2 UGB enthält dieselbe Regelung zur sogenannten initial recognition exemption wie IAS 12 Income Taxes, wonach latente Steuern nicht zu berücksichtigen sind, soweit sie aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld (außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses bzw Umgründungs- oder Übernahmevorganges und ohne Berührung des bilanziellen Ergebnisses vor Steuern und des steuerlichen...

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