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SWK 29, 15. Oktober 2019, Seite 1290

Verkauf eines Grundstücks mit darauf befindlichem Gebäude

EuGH sieht keine Lieferung eines Baugrundstücks

(S. M.) – Liegt bei Verkauf und Wiederverkauf eines Grundstücks mit einem darauf befindlichen, voll funktionstüchtigen Lagerhaus eine – mehrwertsteuerpflichtige – Lieferung eines „Baugrundstücks“ vor? Der EuGH hat diese Frage in einem Dänemark betreffenden Fall verneint, sofern der Umsatz wirtschaftlich unabhängig von anderen Leistungen ist und mit diesen keinen einheitlichen Umsatz bildet. Die Parteienabsicht (späterer partieller Abriss) allein vermag daran nichts zu ändern ( KPC Herning, C-71/18).

1. Sachverhalt

KPC Herning, ein dänisches Projektentwicklungs‑ und Bauunternehmen, und Boligforening Kristiansdal, eine Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau, arbeiteten ein Konzept für die Errichtung von Sozialwohnungen für junge Menschen auf einem Grundstück in Odense aus. KPC Herning erwarb vom Hafen Odense das betreffende Grundstück mit darauf befindlichem Lagerhaus ua unter der Bedingung, dass mit einer Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau ein Vertrag über die Errichtung von Sozialwohnungen für junge Menschen auf dem Grundstück abgeschlossen werde.

KPC Herning verkaufte das Grundstück mit dem Lagerhaus sodann an Boligforening Kristiansdal. Aus dem Vertragswerk geht ua...

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